Organisation
Der Verband hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen mit Bezug zum Zweck des Verbandes werden. Sie erkennen die Ziele, den Zweck und die Satzung des Verbandes an.
Fördermitglieder, welche sich mit den Zielen und dem Zweck des Verbandes identifizieren, können natürliche und juristische Personen nach Stellung eines schriftlichen Antrages werden.
Organe des Verbandes sind der Vorstand, der Beirat, Fachausschüsse und die Mitgliederversammlung. Regionalverbände können bei Bedarf auf Beschluss der Mitgliederversammlung gebildet werden.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen:
- Der/die Bundesvorsitzende
- Der/die stellvertretende Bundesvorsitzende
- Der/die Bundesschatzmeister/in